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Q &A

Antworten für Eigentümer

Was sind die wichtigsten Schritte beim Kauf einer Eigentumswohnung?

Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie zunächst Ihre finanziellen Möglichkeiten prüfen und eine Budgetplanung erstellen. Es folgt die Suche nach der passenden Immobilie, bei der Lage, Zustand des Gebäudes, Infrastruktur und die Höhe des Hausgeldes wichtige Faktoren sind. Nach der Auswahl sollten Sie die Wohnung und alle relevanten Unterlagen sorgfältig prüfen, bevor Sie zum Notar gehen, um den Kaufvertrag zu unterzeichnen.

Eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie können Sie durch verschiedene Maßnahmen erreichen. Dazu gehören Renovierungen und Modernisierungen, wie das Erneuern von Bädern und Küchen, das Verlegen von hochwertigen Bodenbelägen oder das Anbringen einer energetisch effizienten Fassadendämmung. Auch die Umgestaltung von Außenanlagen und die regelmäßige Instandhaltung tragen zur Wertsteigerung bei.

Als Eigentümer einer Eigentumswohnung sind Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft und müssen sich an die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) halten. Dazu gehören die Einhaltung der Hausordnung, die Teilnahme an Eigentümerversammlungen und die Beachtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft. Zudem müssen Sie geltende Mietrechtsgesetze beachten, falls Sie die Wohnung vermieten.

Bei Problemen mit Mietern ist es wichtig, zunächst das Gespräch zu suchen und gemeinsam nach Lösungen zu streben. Dokumentieren Sie alle relevanten Vorgänge und halten Sie sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen. Bei anhaltenden Problemen kann eine Abmahnung oder, als letztes Mittel, eine Kündigung notwendig sein. In schwierigen Fällen kann es sinnvoll sein, rechtlichen Beistand zu suchen.

Eine korrekte Nebenkostenabrechnung muss alle umlagefähigen Betriebskosten enthalten und klar und verständlich aufgeschlüsselt sein. Stellen Sie sicher, dass Sie nur die Kosten umlegen, die im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart wurden. Die Abrechnung muss innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter zugegangen sein.

Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind verschiedene Versicherungen empfehlenswert, um sich gegen Risiken abzusichern. Dazu gehören die Gebäudeversicherung, die Elementarschadenversicherung, eine Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer und gegebenenfalls eine Rechtsschutzversicherung. Je nach Lage und Zustand des Gebäudes können weitere spezifische Versicherungen sinnvoll sein.

Eine effektive Verwaltung des Hausgeldes setzt eine transparente und detaillierte Buchführung voraus. Erstellen Sie einen jährlichen Wirtschaftsplan und behalten Sie alle Ausgaben und Einnahmen im Blick. Reservieren Sie zudem Rücklagen für Instandhaltung und unvorhergesehene Ausgaben. Die Verwaltung kann durch professionelle Hausverwalter erleichtert werden.

Planen Sie regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen, um den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten. Dies umfasst die regelmäßige Überprüfung und Wartung aller technischen Anlagen, die Erneuerung von Fassaden und Dächern sowie die Instandsetzung von Gemeinschaftsbereichen. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über das Hausgeld und Rücklagen.

Bei der Auswahl eines Hausverwalters ist es wichtig, auf dessen Erfahrung und Kompetenz zu achten. Holen Sie Empfehlungen ein und vergleichen Sie Angebote. Ein guter Hausverwalter sollte transparent arbeiten, gut erreichbar sein und regelmäßig über alle relevanten Vorgänge informieren.

Konflikte in der Eigentümergemeinschaft sollten zunächst durch offene Kommunikation und Mediation gelöst werden. Es ist wichtig, die Interessen aller Parteien zu berücksichtigen und gemeinsame Lösungen zu finden. In hartnäckigen Fällen kann die Einbeziehung eines neutralen Dritten oder juristischer Beistand erforderlich sein.

Um eine Eigentumswohnung erfolgreich zu vermieten, sollten Sie zunächst den Wohnungsmarkt analysieren, um eine angemessene Miete festzulegen. Bereiten Sie die Wohnung ansprechend auf, indem Sie notwendige Reparaturen durchführen und eventuell renovieren. Verwenden Sie professionelle Anzeigen und selektieren Sie sorgfältig potenzielle Mieter durch Mieter-Screening-Verfahren.

Als Immobilieneigentümer müssen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern. Sie können jedoch auch Ausgaben wie Instandhaltungskosten, Abschreibungen und Zinsen für Darlehen steuerlich geltend machen. Eine jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater sind empfehlenswert.

Bei Mieterhöhungen müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben beachten. Informieren Sie den Mieter schriftlich über die Mieterhöhung und begründen Sie diese, zum Beispiel durch Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen. Achten Sie darauf, die Kappungsgrenze nicht zu überschreiten.

Beim Management eines Mehrfamilienhauses sind vielfältige Herausforderungen zu bewältigen, wie die Instandhaltung des Gebäudes, die Verwaltung der Mieterbeziehungen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die effiziente Handhabung finanzieller Angelegenheiten. Eine professionelle Verwaltung kann helfen, diese Aufgaben zu bewältigen.

 Zur Verbesserung der Energieeffizienz können Sie Maßnahmen wie die Modernisierung von Heizsystemen, den Einbau von energieeffizienten Fenstern, die Verbesserung der Dämmung und die Installation von Solarsystemen in Betracht ziehen. Diese Maßnahmen reduzieren nicht nur die Betriebskosten, sondern steigern auch den Wert der Immobilie.

Die Eigentümerversammlung ist ein zentrales Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier werden wichtige Beschlüsse gefasst. Bereiten Sie sich auf die Versammlung vor, indem Sie die Tagesordnung studieren, sich mit relevanten Themen vertraut machen und Ihre Standpunkte formulieren. Eine aktive Teilnahme ist wichtig für die Durchsetzung Ihrer Interessen.

Bei Konflikten mit dem Hausverwalter sollten Sie das direkte Gespräch suchen und Ihre Bedenken klar formulieren. Eine sachliche und lösungsorientierte Kommunikation ist wichtig. Können keine gemeinsamen Lösungen gefunden werden, kann die Einschaltung eines Mediators oder der Wechsel des Verwalters notwendig sein.

Bei berechtigten Gründen für eine Mietminderung, wie erheblichen Mängeln der Mietsache, sollten Mieter dies dem Vermieter schriftlich mitteilen und die Minderung angemessen bemessen. Als Vermieter sollten Sie auf eine Mietminderung schnell reagieren, den Mangel prüfen und beheben, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

Beim Verkauf einer Immobilie benötigen Sie verschiedene Dokumente, darunter den Grundbuchauszug, den Energieausweis, Pläne und Baugenehmigungen, Protokolle der Eigentümerversammlungen, sowie Nachweise über durchgeführte Sanierungen und Modernisierungen.

Um Leerstand zu minimieren, sollten Sie Ihre Immobilien attraktiv und marktgerecht gestalten, eine effektive Mieterauswahl betreiben und flexibel auf Marktentwicklungen reagieren. Regelmäßige Marktanalysen und eine gute Mieterbindung können ebenfalls dazu beitragen, Leerstände zu reduzieren.

Bei Schimmelbefall ist es wichtig, schnell zu handeln. Klären Sie zunächst die Ursache, die oft in mangelnder Belüftung oder Bauschäden liegt. Informieren Sie den Mieter über richtiges Lüftungsverhalten und ergreifen Sie gegebenenfalls bauliche Maßnahmen zur Beseitigung des Schimmels.

Eine faire Nebenkostenabrechnung basiert auf einer transparenten Erfassung und Zuordnung aller Kosten. Nutzen Sie geeignete Abrechnungssysteme und achten Sie darauf, nur umlagefähige Kosten in die Abrechnung einzubeziehen. Eine klare Kommunikation mit den Mietern über die Zusammensetzung der Nebenkosten ist ebenfalls wichtig.

Bei Immobilieninvestitionen können Sie Steuern sparen, indem Sie Abschreibungen (AfA), Werbungskosten, Zinsaufwendungen und Instandhaltungskosten geltend machen. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um alle steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Bei Lärmbelästigung ist eine klare Kommunikation wichtig. Sprechen Sie betroffene Mieter an und versuchen Sie, gemeinsame Lösungen zu finden. Halten Sie sich an die gesetzlichen Ruhezeiten und die Hausordnung. Bei anhaltenden Problemen kann eine Abmahnung oder im Extremfall eine Kündigung notwendig sein.

Finanziell lohnenswerte Modernisierungen umfassen Maßnahmen zur Energieeffizienz, wie die Erneuerung der Heizungsanlage, Fensteraustausch und Dachdämmung. Auch die Modernisierung von Bädern und Küchen sowie die Erneuerung der Elektroinstallationen können den Wert und die Attraktivität der Immobilie erheblich steigern.

Häufig gestellte Fragen

Wie gehe ich vor, wenn sich meine Kontaktdaten geändert haben?

Ihre Kontaktdaten wie E-Mail Adresse oder Telefonnummer ändern Sie mit wenigen Klicks über das Kundenportal oder in der Estavio App direkt auf Ihrem Smartphone. 

Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail mit einem unterschriebenen Kontaktformular zukommen lassen, welches wir Ihnen jederzeit gern zu Verfügung stellen.

Kleintiere dürfen ohne Genehmigung des Vermieters gehalten werden. Die Mittelung von Hunden und Katzen ist mitteilungspflichtig. Allerdings ist zu beachten, dass einige Hunderassen von der Bewohnung ausgeschlossen werden können. 

Gern stellen wir Ihnen eine entsprechende Genehmigung aus. Stellen Sie hierzu einfach einen Antrag über unser Kundenportal oder setzten Sie sich direkt mit Ihrem Objektbetreuer in Verbindung. 

Hier ist zwischen teilweiser und vollständiger Untervermietung zu unterscheiden. 

Die teilweise Untervermietung ist grundsätzlich gestattet und kann nur unter der Angabe von Gründen verweigert werden. Als Mieter sind Sie dennoch verpflichtet, uns über den Einzug einer weiteren Person zu informieren.  Bitte teilen Sie uns zu diesem Zweck folgende Daten mit: 


Vor- und Nachname des Untermieters

Geburtsdatum des Untermieters 

Zeitraum der Untervermietung 


Die vollständige Untervermietung kann nur bei berechtigtem Interesse gestattet werden. Gern können Sie hierzu einen Antrag über das Portal stellen oder sich direkt an Ihren Objektbetreuer wenden. 

Die Kontaktdaten Ihres Kundenbetreuers finden Sie auf jeglichen Schriftstücken, die Sie von uns erhalten haben. Alternativ erreichen Sie uns von Montag – Donnerstag zwischen 09:00 und 16:00 Uhr und am Freitag zwischen 09:00 und 15:00 Uhr auf unserer Service-Hotline 030 52001585 oder ganztägig per Mail oder über das Kundenportal. 

Die Kontaktdaten des Hauswartes oder Hausmeisterdienstes finden Sie auf dem Hausaushang im Treppenhaus.

Auf dem Hausaushang im Treppenhaus und im Portal finden Sie die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner für Notfälle. In besonderen Fällen können Sie die entsprechenden Fachfirmen auch direkt beauftragen. Wir kümmern uns im Anschluss um die Rechnungslegung und Nachbearbeitung des Vorgangs. 

Fragen rund um Betriebskosten

Was sind Betriebskosten in einem Mietverhältnis?

Betriebskosten sind laufende Kosten, die dem Eigentümer durch den Betrieb eines Mietobjekts entstehen. Sie umfassen Ausgaben wie Wasser- und Heizkosten, Müllabfuhr, Hausmeisterservice und ähnliche Posten. Diese Kosten werden häufig als Nebenkosten bezeichnet und können je nach Mietvertrag auf die Mieter umgelegt werden.

Nach dem deutschen Mietrecht dürfen Kosten für Wasserversorgung, Heizung, Straßenreinigung, Müllentsorgung, Hausmeisterservice, Gartenpflege, Beleuchtung und ähnliche Dienste auf die Mieter umgelegt werden. Die genaue Auflistung der umlagefähigen Betriebskosten ist im § 2 der Betriebskostenverordnung festgelegt.

Die Betriebskostenabrechnung wird jährlich vom Vermieter erstellt und muss alle Kosten detailliert auflisten. Der Mieter hat das Recht, diese Abrechnung bis zum Ende des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erhalten. Eine verspätete Zustellung kann dazu führen, dass der Mieter Nachzahlungen nicht leisten muss.

Als Mieter haben Sie das Recht, Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung zu fordern. Wenn Sie Unstimmigkeiten feststellen, können Sie Widerspruch einlegen. Es empfiehlt sich, dies schriftlich zu tun und eine Frist zur Klärung zu setzen. Bei weiteren Unklarheiten kann eine Mieterberatung oder ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Um Betriebskosten zu senken, können Sie auf einen sparsamen Energie- und Wasserverbrauch achten. Dazu gehören Maßnahmen wie das regelmäßige Entlüften von Heizkörpern, die Verwendung von Energiesparlampen und das Ausschalten von Geräten statt Standby-Modus. Zudem können Sie mit Ihrem Vermieter über energieeffiziente Sanierungen sprechen.

Fragen rund um Miete und Kaution

Wie hoch darf eine Mietkaution maximal sein?

In Deutschland darf die Mietkaution höchstens das Dreifache der monatlichen Kaltmiete betragen. Dies beinhaltet nicht die Nebenkosten. Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für mögliche Ansprüche gegen den Mieter, wie zum Beispiel bei Beschädigungen oder ausstehenden Mietzahlungen.

Die Mietkaution kann entweder in einer Summe vor Einzug oder in drei gleichen monatlichen Raten, beginnend mit der ersten Miete, bezahlt werden. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen, in der Regel auf einem Sparbuch oder einem speziellen Kautionskonto.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen. Allerdings hat der Vermieter das Recht, einen Teil der Kaution für eventuelle Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung oder für Reparaturen zurückzuhalten. In der Regel sollte die vollständige Rückzahlung spätestens sechs Monate nach Mietende erfolgen.

Wenn der Vermieter die Kaution nicht fristgerecht zurückzahlt, sollten Sie ihn schriftlich zur Zahlung auffordern und eine angemessene Frist setzen. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Eine Mieterberatung oder ein Anwalt kann hierbei unterstützen.

Bei einer Mieterhöhung muss der Vermieter bestimmte Regeln einhalten. Die Erhöhung muss schriftlich begründet sein und darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Zudem gibt es Kappungsgrenzen, die innerhalb von drei Jahren nur eine bestimmte prozentuale Erhöhung zulassen. Als Mieter haben Sie das Recht, der Erhöhung zu widersprechen oder um eine Überprüfung zu bitten.

Fragen rund um Instandhaltung & Reperaturen

Wer ist für die Instandhaltung der Mietwohnung verantwortlich?

In Deutschland ist grundsätzlich der Vermieter für die Instandhaltung und Instandsetzung der Mietwohnung verantwortlich. Dies umfasst die Gewährleistung, dass die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten bleibt. Kleinere Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag oder Bagatellschäden können jedoch vertraglich auf den Mieter umgelegt werden.

Wenn Sie einen Schaden in Ihrer Mietwohnung feststellen, sollten Sie diesen umgehend dem Vermieter melden, idealerweise schriftlich per E-Mail oder Brief. Beschreiben Sie den Schaden detailliert und fügen Sie wenn möglich Fotos bei. Dies hilft dem Vermieter, das Problem schnell zu erfassen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Wenn Sie als Mieter einen Schaden in der Wohnung verursachen, sind Sie in der Regel dazu verpflichtet, diesen dem Vermieter zu melden und für die Kosten der Reparatur aufzukommen. Es ist ratsam, solche Schäden über eine private Haftpflichtversicherung abzudecken.

Bitte informieren Sie immer Ihren Objektbetreuer oder Sachbearbeiter bevor Sie eine Instandhaltungsmaßnahme durchführen oder durchführen lassen. 

Kleinere Reparaturen, wie das Wechseln einer Glühbirne, können Sie selbstverständlich jederzeit eigenständig durchführen.

Wenn der Vermieter auf eine Schadensmeldung nicht reagiert, sollten Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Schadens setzen und die Meldung schriftlich wiederholen. Manchmal kann es auch sein, dass bereits ein anderer Mieter im Haus den Mangel gemeldet hat. In Ihrem Kundenportal oder der App können Sie zu jeder Zeit den aktuellen Stand Ihrer Schadensmeldung einsehen.

Fragen rund um Kündigungen

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen?

Ein Vermieter kann ein Mietverhältnis aus verschiedenen Gründen kündigen. Dazu gehören erhebliche Pflichtverletzungen des Mieters, wie wiederholte verspätete Mietzahlungen oder erhebliche Störungen des Hausfriedens. Ein weiterer Grund kann Eigenbedarf sein, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder nahestehende Personen benötigt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe müssen klar und nachvollziehbar dargelegt werden.

Als Mieter können Sie Ihren Mietvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Diese beträgt in der Regel drei Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bis spätestens zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen, um im darauffolgenden Monat wirksam zu werden.

Ein Sonderkündigungsrecht ermöglicht es Mietern oder Vermietern, unter bestimmten Umständen den Mietvertrag außerhalb der regulären Kündigungsfristen zu beenden. Beispiele hierfür sind eine erhebliche Mieterhöhung oder eine umfassende Modernisierung, die für den Mieter nicht zumutbar ist. Auch bei einem Vermieterwechsel hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht.

Eine fristlose Kündigung ist nur unter außergewöhnlichen Umständen möglich, wie schwerwiegenden Vertragsverletzungen. Als Mieter müssen Sie bei einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter prüfen, ob die Gründe gerechtfertigt sind. Bei einer selbst ausgesprochenen fristlosen Kündigung sollten Sie sicherstellen, dass die Gründe schwerwiegend genug sind und rechtlich Bestand haben.

Nach einer Kündigung sind Sie als Mieter verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Dies beinhaltet in der Regel die Beseitigung aller von Ihnen verursachten Schäden und das Streichen der Wände, sofern im Mietvertrag vereinbart. Es ist ratsam, ein Übergabeprotokoll anzufertigen, in dem der Zustand der Wohnung dokumentiert wird.